Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4162
OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2005,4162)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.08.2005 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2005,4162)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2005,4162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Auslegungskriterien einer Zweckbestimmung

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 10; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, 3
    Nutzung eines mit "Gewerbe" bezeichneten Teileigentums einer Wohneigentumsanlage als Tagesstätte für Menschen mit psychischer Behinderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behindertentagesstätte als Verstoß gg. Teilungserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1540
  • NZM 2005, 868
  • FGPrax 2005, 258
  • ZMR 2005, 76
  • ZMR 2006, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    Vielmehr steht es den Beteiligten zu 1) bis 4) frei, insoweit ihre Rechte wahrzunehmen und einer bestehenden Beeinträchtigung gegebenenfalls auf der Grundlage von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 14 Nr. 1 WEG entgegen zu treten (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 2001, 156 ff, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    Bei der Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91

    Nutzungsbestimmung für ein Teileigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in den genannten Räumen eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und somit unter Umständen mit einer intensiveren Nutzung des Teileigentums einhergehen kann, als dies bei Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten der Fall ist (vgl. auch zur Zulässigkeit von Unterrichts- und Schulungsräumen für Asylbewerber und Aussiedler im Rahmen der Zweckbestimmung als gewerbliche Räume BayObLG NJW 1992, 919).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., vgl. OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als

    Vielmehr stellen solche Angaben in Aufteilungsplänen in der Regel bloße Nutzungsvorschläge dar (BayObLG ZMR 2000, S. 234; HansOLG ZMR 2003, S. 445 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).

    Was speziell den Fall einer Nutzung eines als gewerbliche Räume zweckbestimmten Teileigentums als Tagesstätte mit Kontakt- und Informationsstellenfunktion für einen bestimmten Personenkreis anbelangt, kann die Auslegung der Zweckbestimmung ergeben, dass nicht die Absicht der Gewinnerzielung im Vordergrund steht, vielmehr eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und also mit einer regelmäßig höheren Intensität als bei Wohnzwecken einhergehen kann (OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).

  • OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch die Bezeichnung als "Laden" im

    Den Inhalt des Grundbuches hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, wobei - wie das Landgericht bereits ausgeführt hat - auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nebst Anlagen abzustellen ist, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 -).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.03.2010 - 10 C 168/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs einer Speisegaststätte in einer

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., BGH, V ZR 40/09, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht